Allgemeine Geschäftsbedingungen
T&B digital
Inhaber: Thomas Liebmann
Döbereinerstraße 35
99427 Weimar
Telefon: +49 (0) 3643 518756
Mobil: +49 (0) 177 5187560
E-Mail: info@tb-digital.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von T&B digital angebotenen Dienstleistungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn T&B digital ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder eine sonstige Auftragsbestätigung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zustande. Wird ein Auftrag ausnahmsweise mündlich erteilt, kann er ebenfalls verbindlich werden, wenn T&B digital auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers mit der Leistung beginnt oder der Auftraggeber die zur Bearbeitung erforderlichen Voraussetzungen schafft.
Erfolgt die Beauftragung für einen Dritten, ist T&B digital vor Vertragsschluss darauf hinzuweisen. Vertragspartner bleibt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
3. Leistungen und Projektablauf
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils bestätigten Angebot. Ein regulärer Arbeitstag umfasst 8 Stunden. Zusätzliche Arbeitsstunden sowie Tätigkeiten an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen erfolgen nur nach Abstimmung und werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert vergütet.
T&B digital kann für die Erfüllung einzelner vereinbarter Leistungen geeignete freie Mitarbeitende, Produktionspartner oder spezialisierte Subunternehmer einsetzen. Wetterbedingte Verschiebungen, höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare und von T&B digital nicht zu vertretende Umstände können eine Anpassung von Terminen erforderlich machen.
4. Liefer- und Produktionsfristen
Vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen, wenn die Leistungserbringung durch unvorhersehbare, von T&B digital nicht zu vertretende Umstände wesentlich beeinträchtigt wird. Bei einer von T&B digital zu vertretenden Verzögerung gelten die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind und der Vertragszweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt die für das Projekt erforderlichen Informationen, Materialien, Freigaben, Requisiten und Ansprechpartner rechtzeitig bereit und benennt eine projektverantwortliche, entscheidungsbefugte Person. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, verlängern sich betroffene Fristen entsprechend. Nach vorheriger Abstimmung entstehende Mehraufwände können gesondert berechnet werden.
6. Änderungswünsche und Korrekturen
Änderungen innerhalb der im Angebot vereinbarten Korrekturschleifen sind im vereinbarten Umfang enthalten. Darüber hinausgehende Änderungswünsche gelten nach Abstimmung mit dem Kunden als Zusatzleistungen und werden nach dem vereinbarten Tages- oder Stundensatz bzw. nach einem ergänzenden Angebot berechnet.
7. Abnahme
Soweit das Projekt eine Abnahme vorsieht, kann sie insbesondere in den vereinbarten Projektstufen erfolgen, zum Beispiel bei Storyboard, Drehbuch oder Sprechertext sowie bei der finalen Fassung. Nach Fertigstellung kann T&B digital den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt eine gesetzliche Abnahmefiktion nur unter den Voraussetzungen des § 640 Abs. 2 BGB ein; insbesondere ist zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme hinzuweisen.
Nach einer erklärten Abnahme gewünschte Änderungen, die nicht der Beseitigung eines Mangels dienen, gelten als Zusatzleistungen.
8. Kundenseitige Verschiebung oder Stornierung reservierter Drehtage
Werden verbindlich reservierte Drehtage durch den Kunden verschoben oder storniert, können – sofern dies im Angebot vereinbart wurde – folgende Ausfallpauschalen auf die Netto-Drehkosten berechnet werden: 7 bis 3 Kalendertage vor dem Dreh 20 bis 30 Prozent gemäß der im Angebot konkret vereinbarten Stufe, 3 bis 1,5 Kalendertage vor dem Dreh 50 Prozent und weniger als 36 Stunden vor dem Dreh 100 Prozent. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. T&B digital bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
9. Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart, werden 50 Prozent des vereinbarten Entgelts bei Auftragserteilung und 50 Prozent bei Lieferung fällig. Ist ein Projekt drei Monate nach Projektstart aus Gründen, die T&B digital nicht zu vertreten hat, noch nicht abgeschlossen, können die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen abgerechnet werden. Rechnungen sind, soweit im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes bestimmt ist, ohne Abzug fällig. Für Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 286 und 288 BGB.
10. Nutzungsrechte, Rohmaterial und Rechte Dritter
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den finalen Arbeitsergebnissen. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, umfasst dies die zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzung für Website, Social Media und interne Zwecke. Weitergehende Nutzungen, etwa TV, Kino oder Radio, Bearbeitungen durch Dritte, Weiterverkauf oder Lizenzvergaben, bedürfen einer entsprechenden Rechtevereinbarung.
Rohmaterial und offene Projektdateien sind nicht automatisch Bestandteil der Lieferung und werden nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung herausgegeben. Für projektbezogene Rechte Dritter, beispielsweise Sprecher, Musik oder Archivmaterial, gilt der im Angebot vereinbarte Nutzungsumfang. Soweit der Kunde eigene urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützte Inhalte zur Verfügung stellt, versichert er, über die für die vereinbarte Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen.
11. Haftung
T&B digital haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet T&B digital nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
Bei vom Kunden übergebenem einzigartigem oder schwer ersetzbarem Bild-, Ton- oder Datenmaterial ist der Kunde dafür verantwortlich, vor Übergabe geeignete Sicherheitskopien anzulegen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Für die rechtliche Zulässigkeit vom Kunden bereitgestellter Inhalte und für die daran erforderlichen Rechte ist der Kunde verantwortlich, soweit T&B digital nicht ausdrücklich mit der Rechteklärung beauftragt wurde.
12. Referenznutzung
Soweit keine Vertraulichkeit vereinbart wurde und keine Rechte Dritter entgegenstehen, darf T&B digital fertiggestellte, bereits veröffentlichte Arbeitsergebnisse sowie Name und Logo des Kunden in angemessenem Umfang als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung nutzen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere ein Ausschluss der Referenznutzung, können in Textform getroffen werden.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird – soweit gesetzlich zulässig – Weimar als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
